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Die Botschaft hinter den Worten ist die Stimme des Herzens.

RUMI

Allgemeine Informationen

Menschheitsfamilie
 

Für mich sind wir alle eine Menschheitsfamilie. Als respektvoller, offener Mensch ist es für mich selbstverständlich, dass ich immer alle Menschen meine, egal welcher Geschlechtsidentität, Religion, Herkunft oder Hautfarbe. Aus diesem Grund verzichte ich auf meiner Webseite auch auf den gendergerechten Sprachcode. 


Einzelsitzungen


Wenn du dich nach unserem ersten telefonischen und kostenfreien Kennenlernen für eine Therapie, Beratung oder ein Coaching mit mir entscheidest, treffen wir uns für eine erste Sitzung persönlich bei mir in der Praxis.
Nach unserem Anamnesegespräch besprechen wir dein gewünschtes Ziel und unsere gemeinsame Vorgehensweise. 
Mein Ziel ist, von der ersten Sitzung an, deine Selbstheilungskräfte zu mobilisieren und dir Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Ich möchte dich befähigen, wieder mehr in deine Selbstkompetenz und deine ureigene Kraft zu kommen.

Online-Termine und Hausbesuche sind möglich, sofern ein ausführliches, persönliches Erstgespräch stattgefunden hat.

 

KOMMEN WIR IN KONTAKT

 


Selbstzahler und Krankenkassenerstattung

 

Selbstzahler

Bitte beachte, dass als Selbstzahler die Kosten für die psychotherapeutischen Konsultationen von dir immer direkt getragen werden müssen, unabhängig davon, ob eine spätere Erstattung durch deine Krankenversicherung erfolgt.
Diese Regelung ermöglicht es dir, die Formalitäten in Bezug auf eine vorhergehende Kostenübernahmebestätigung deiner Versicherung auszulassen und unmittelbar mit der Therapie zu beginnen. Ebenso entfallen die oftmals monatelangen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem zugelassenen Psychotherapeuten.
Bei verschiedenen Versicherungsabschlüssen (Berufsunfähigkeit, Lebensversicherungen, etc.) oder Bewerbungen für den Staatsdienst werden häufig Fragen zu abgeschlossenen oder laufenden psychotherapeutischen Sitzungen gestellt. Du kannst in diesen Fällen selbstentscheiden welche Angaben Du zu laufenden Therapien machst, wenn Du Selbstzahler bist. Du kannst die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen in deiner Steuererklärung geltend machen.
 

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten im Rahmen einer Psychotherapie die Kosten für Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entweder ganz oder teilweise. Die genaue Erstattung hängt jedoch von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und Tarifen ab. Es ist ratsam, vor Beginn der Therapie die Versicherung zu kontaktieren und sich über die erstattungsfähigen Leistungen zu informieren.


Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Kassen dagegen übernehmen i.d.R. keine Behandlungskosten von Heilpraktikern, sondern nur für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen, wie sie von mir erbracht werden, werden von diesen Versicherungen daher in der Regel leider nicht erstattet.
Kleiner Tipp: Frag bei deiner gesetzlichen Krankenkasse nach einer Überbrückungszeit an. Dies ist möglich, wenn die Wartezeit für einen kassenzugelassenen Therapieplatz nachweislich mehrere Wochen oder gar Monate dauert. In einigen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse als Überbrückung 5-10 Sitzungen beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Bitte nimm Kontakt zu deiner Kasse auf; viele Krankenkassen stehen einer Erstattung und / oder teilweisen Erstattung positiv gegenüber. Häufig besteht gemäß § 33 EStG die Möglichkeit, die Therapiekosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen. Das kann der Fall sein, wenn eine Therapie ärztlich verordnet ist und die Kosten die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung übersteigen.


Coaching

 

Die Kosten für ein privates oder berufliches Coaching trägst du in jedem Fall als Selbstzahler. Du kannst die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen in deiner Steuererklärung geltend machen.

 


Soziales Honorar für Menschen in schwierigen sozialen Situationen

 

Ich empfinde es nicht nur als meinen Beruf, Menschen zu helfen, sondern als Berufung.  Wenn du dringenden Therapie- oder Beratungsbedarf hast und in einer schwierigen finanziellen Situation bist, scheue dich bitte nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Du sollst nicht aus finanziellen Gründen mit deinen seelischen Nöten alleine gelassen werden.
Ich bin aus diesem Grund Unterstützerin der Initiative www.soziales-honorar.de


Terminabsage

 

Da ich eine Terminpraxis führe, ist die vereinbarte Zeit nur für dich reserviert. Für den Fall, dass du einen Termin (online oder in der Praxis) nicht einhalten kannst, gib mir bitte mindestens 24 Stunden werktags im Voraus per e-mail: praxis@celina-detig.de oder telefonisch unter 0151-7203287 Bescheid. Bitte hab Verständnis, dass ich bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen leider das volle Honorar in Rechnung stellen muss.

 


Schweigepflicht


Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, unterliege ich entsprechend der Berufsordnung für Heilpraktiker der Schweigepflicht nach Artikel 3 der BOH (Berufsordnung für Heilpraktiker). Diese gilt auch gegenüber Familienangehörigen, sofern nicht Art der Erkrankung oder Behandlung eine Mitteilung erforderlich machen. Ferner besteht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber weiteren medizinischen oder therapeutischen Fachkräften, Lehrkräften, Arbeitgebern und Versicherungen. Für den Fall der Auskunftserteilung bedarf es einer schriftlichen Schweigepflichtentbindung. Auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr müssen schriftlich einer Entbindung der Schweigepflicht (auch gegenüber ihren Erziehungsberechtigten) zustimmen, sofern sie für einsichtsfähig befunden werden und kein therapeutischer Notfall vorliegt.